Blinken vermeidet Unfälle

Wer den Blinker richtig setzt, erhöht damit die Verkehrssicherheit für sich und andere. Wir erklären, wann und wo er Pflicht ist.

Rechtzeitiges Blinken macht andere Verkehrsteilnehmer auf das eigene Fahrverhalten aufmerksam. Foto: Audi

Rechtzeitiges Blinken macht andere Verkehrsteilnehmer auf das eigene Fahrverhalten aufmerksam. Foto: Audi

Eigentlich ist es selbstverständlich, doch laut ADAC blinken nur rund zwei Drittel aller Autofahrer in Deutschland vorschriftsmäßig. Dabei ist richtiges und rechtzeitiges Blinken unerlässlich, um andere Verkehrsteilnehmer auf das eigene Fahrverhalten aufmerksam zu machen. Blinkmuffel erhöhen – ob aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit – das Unfallrisiko. Werden sie erwischt, droht ihnen ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Wo und wann der Fahrtrichtungsanzeiger zum Einsatz kommen muss, hat motorzeitung.de zusammengefasst:

  • Vor dem Abbiegen müssen Autofahrer ebenso blinken wie auf abknickenden Vorfahrtsstraßen und auf Fahrbahnen mit Richtungspfeilen. Auf Links- oder Rechtsabbiegespuren gilt es, den Blinker vor dem Einordnen einzuschalten. Will man abbiegen und steht an einer roten Ampel, hat er bereits zu leuchten – nicht erst beim Anfahren.
  • Beim Überholen muss vor dem Ausscheren und dem Wiedereinordnen geblinkt werden. Das gilt auch, wenn man an einem Fahrzeug oder einem Hindernis vorbeifährt. Wichtig: Auf der Autobahn die höheren Geschwindigkeiten berücksichtigen und rechtzeitig vor dem Spurwechsel sowie beim Auf- und Abfahren Zeichen geben.
  • Es kommt auch vor, dass zu viel geblinkt wird: zum Beispiel im Kreisverkehr. Hier ist das Signal nur beim Verlassen zu setzen, beim Einfahren in den Kreisel hingegen bleibt es aus.

Mehr lesen: Unpassendes Schuhwerk erhöht Unfallgefahr

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