Was tun bei einem Wildunfall?
Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie Wildunfälle vermeiden und sagen Ihnen, was zu tun ist, wenn es doch zu einer Kollision mit Hirsch und Reh gekommen ist.

Reduzieren Sie unbedingt die Geschwindigkeit, wenn Wildwechsel-Warnschilder am Straßenrand auftauchen. Foto: Matthias Rathmann
Während der Morgendämmerung sind viele Wildtiere auf Nahrungssuche – zeitgleich zum morgendlichen Berufsverkehr. Die Unfallgefahr für Autofahrer ist dadurch erhöht. Allein im Jahr 2013 wurden fast 250.000 Wildunfälle gemeldet. Fahren Sie daher besonders vorrausschauend und reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit auf Straßen, an denen mit Schildern vor Wildwechsel gewarnt wird. Sollte auf der Fahrbahn vor Ihnen ein Tier auftauchen, bremsen Sie kontrolliert ab und versuchen Sie, das Tier mit Hupen und abgeblendeten Scheinwerfern von der Straße zu vertreiben.
Wenn der Bremsweg zu kurz ist oder das Tier unmittelbar vor Ihrem Wagen auf die Straße läuft, sollten Sie die Kollision mit dem Tier in Kauf nehmen. Denn durch ein abruptes Ausweichen gelangen Sie eventuell in den Gegenverkehr oder kommen von der Straße ab und riskieren schwere Verletzungen.
Nach dem Unfall unbedingt die Unfallstelle sichern. Das heißt Warnblinklicht einschalten und Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen. Es ist zudem ratsam die Polizei zu rufen, die auch den zuständigen Jagdpächter informiert. Lebt das Tier noch und Sie entfernen sich vom Unfallort, verstoßen Sie zudem gegen das Tierschutzgesetz. Der Jagdpächter kümmert sich um das tote oder verletzte Tier. Sollte das Tier nach dem Unfall aus eigener Kraft davonlaufen, sollten Sie dennoch den Jagdpächter informieren, da das Tier sich in einem Schockzustand befinden und qualvoll verenden könnte.
Auf gar keinen Fall sollten Sie das Tier berühren. Das Tier könnte panisch reagieren und Sie verletzen. Zudem besteht die Gefahr, dass das Tier an einer Krankheit wie Tollwut leidet. Die Mitnahme oder gar der spätere Verzehr des Tieres ist gesetzlich verboten!
Der Jagdpächter darf von Ihnen keine Gebühr zur Beseitigung des Tieres und auch keinen Schadenersatz für ein totes Tier verlangen, es sei denn, Sie melden den Unfall nicht.
Meistens zahlt die Versicherung den Schaden, der durch einen Wildunfall am Auto entstanden ist. Allerdings zahlt die Teilkasko nur bei Schäden, die durch einen Unfall mit Haarwild entstanden sind. Die Vollkasko hingegen zahlt Schäden, die durch alle Tiere verursacht wurden. Machen Sie zu Beweiszwecken unbedingt Fotos vom Unfallort und erbitten Sie eine Bescheinigung vom Jagdpächter, dass Sie einen Wildunfall hatten.
Sicher parken, besser ankommen
Sichere Lkw-Parkplätze sind nach wie vor Mangelware. Der EU-weit einheitliche Sicherheitsstandard für Lkw-Parkareale soll den Gütertransport gefahr- und stressfreier gestalten. Digitale Buchungsplattformen helfen dabei, die Stellflächen effizienter zu nutzen und den Alltag von Berufskraftfahrenden komfortabler zu machen.