Verkehrsregeln 2017: Das ändert sich
Verkehrsregeln 2017: Alljährlich zum Jahreswechsel müssen sich Verkehrsteilnehmer auf neue Vorschriften und Gesetze einstellen.

Mit dem neuen Jahr 2017 treten auch einige neue Regeln und Vorschriften für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Kraft. Alle wichtigen Neuerungen im Überblick. Foto: Pixabay
Die wichtigste Änderung der Verkehrsregeln 2017 betrifft ein Problem, das den Einsatzkräften seit Jahren immer stärker zu schaffen macht: Rettungsgassen. Auf Autobahnen und mehrspurigen, voneinander abgetrennten Bundesstraßen müssen Polizei und Feuerwehr sich oft extrem mühsam und langwierig einen Weg durch entstandene Staus bahnen, um zum Unfallort zu gelangen. Wertvolle Zeit verstreicht, nicht selten stehen hierdurch Menschenleben auf dem Spiel. 2017 gibt es nun eine neue Vorschrift. Bei Schrittgeschwindigkeit oder bei Stau müssen Verkehrsteilnehmer sofort eine Rettungsgasse zwischen der äußersten linken und der angrenzenden rechten Spur bilden. Auf Straßen mit drei oder vier Fahrstreifen müssen ebenfalls alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur nach links, alle anderen jedoch nach rechts ausweichen. Bislang galt auf vierspurigen Straßen eine Gassenbildung in der Mitte.
Tempo 30 wird einfacher
Für Gemeinden und Kommunen wird es mit den Verkehrsregeln 2017 einfacher, punktuelle Tempo-30-Zonen auch an Hauptstraßen auszuweisen. Dies gilt für tatsächliche und potentielle Unfallschwerpunkte und damit unter anderem bei Schulen, Kindergärten oder Seniorenheimen. Generell wird das Innerorts-Tempo von 50 km/h aber beibehalten.
Teurer wird es für Führerschein-Prüflinge und künftig alle zwei Jahre für Autobesitzer. Die Kosten für die theoretische und praktische Fahrprüfung steigen leicht an, so kostet die theoretische Prüfung künftig 11,90, die praktische Fahrprüfung 91,50 Euro. Die Gebühren für die Pkw-Hauptuntersuchung steigen ebenfalls. Abhängig vom Bundesland kostet sie künftig zwischen 34,99 und 54,86 Euro.
Praxisnahe Fahrradregeln
Die Verkehrsregeln 2017 halten auch Änderungen für Fahrradfahrer bereit. Sie müssen sich künftig an Ampelanlagen, die keine eigenen Fahrradlichtzeichen aufweisen, an die Ampel für den Fahrverkehr halten, bislang galt für sie in solchen Fällen die Fußgängerampel. Ebenfalls interessant für Radfahrer: Ab 2017 dürfen Eltern mit ihren kleinen Kindern den Fußweg auf dem Fahrrad benutzen. Bisher mussten Kinder bis zum Alter von acht Jahren auf dem Fußweg, ältere Fahrradfahrer auf dem Radweg oder der Straße fahren.
Änderungen, die nur die Käufer von neuen Fahrzeugen betreffen, gibt es auch. Ab 2017 dürfen nur noch Motorräder zugelassen werden, die mindestens die Abgasnorm Euro 4 erreichen. Außerdem dürfen Motorräder über 175 Kubikzentimeter Hubraum beim Fahrgeräusch nur noch maximal 80 dB(A) laut sein. Für neue Pkw gilt ab September die etwas realitätsnähere „Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedure“ zur Bestimmung des Durchschnittsverbrauchs.
Sicher parken, besser ankommen
Sichere Lkw-Parkplätze sind nach wie vor Mangelware. Der EU-weit einheitliche Sicherheitsstandard für Lkw-Parkareale soll den Gütertransport gefahr- und stressfreier gestalten. Digitale Buchungsplattformen helfen dabei, die Stellflächen effizienter zu nutzen und den Alltag von Berufskraftfahrenden komfortabler zu machen.