Drohnen-Führerschein: Sicherheit am Himmel

Anfang April trat die neue Drohnenverordnung in Kraft. Sie soll für mehr Sicherheit am Himmel sorgen, denn von den mittlerweile rund 400.000 Multicoptern in Deutschland geht eine nicht zu unterschätzende Gefahr aus. Eine Neuregelung ist der sogenannte Drohnenführerschein, der unter anderem von DEKRA Aviation angeboten wird. Bei dem eintägigen Kurs für private und gewerbliche Piloten lernen die Teilnehmer, worauf sie beim Einsatz ihrer Drohne achten müssen.

Der Münchener Flughafen ist in Aufruhr: Beim Transport von Passagieren zu einer wartenden Maschine auf dem Flugfeld kam es zu einer schweren Kollision mit einem Gepäcktransporter. Dabei wurden mehrere Passagiere verletzt. Kurze Zeit später trifft der Unfallanalytiker ein – er soll herausfinden, wie es zu dem Zusammenprall gekommen ist. Im Gepäck hat er seinen Multicopter. Ein prima Hilfsmittel, um einen Blick aus der Vogelperspektive zu bekommen. Doch auf dem Flughafen herrscht absolutes Drohnen-Flugverbot. Es zu ignorieren, wäre eine Straftat. Muss sein Quadrocopter also im Koffer bleiben?

„Ich gebe zu: Dass euch so ein Szenario begegnet, ist unwahrscheinlich – aber möglich“, sagt Markus Pascual-König, Sicherheitsberater bei DEKRA Aviation Services. Er leitet an diesem sonnigen Maitag den Drohnen-Kurs für gewerbliche und Freizeitpiloten, zu dem sich heute fünf DEKRA Unfallanalytiker zusammengefunden haben. Nach Abschluss des Kurses und einer bestandenen Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Kenntnisnachweis, den „Drohnenführerschein“. Dieser ist ab 1. Oktober Pflicht für alle, die einen Multicopter mit über 2 Kilogramm Gewicht in die Luft schicken wollen (siehe Infografik). „Die meisten handelsüblichen Drohnen wiegen weniger – der Kenntnisnachweis ist daher für einen Großteil der Piloten nicht zwingend erforderlich“, so Pascual-König. „Doch wer einen Multicopter fliegen will, sollte sich vorher grundlegendes Wissen über das Luftrecht, die Vorschriften oder die Sicherheitsregeln aneignen – alles andere wäre fahrlässig.“

Die neue Drohnen-Verordnung auf einen Blick. Klare Verhaltensregeln und Flugverbotszonen. Foto: BMVI

Unfallanalyse: Mit der Drohne auf Spurensuche

Für den Kenntnisnachweis sind auch die Unfallanalytiker nach Heilbronn gekommen. „Wir haben vor circa zwei Jahren angefangen, Drohnen für die Unfallbegutachtung zu nutzen“ sagt Florian Vogt aus Dresden. „Mittlerweile nutzen wir sie regelmäßig. Vor allem bei komplexeren Unfallvorgängen ist die Drohne ein super Hilfsmittel. Wir machen Bilder senkrecht aus der Luft und können so zum Beispiel den Verlauf von Brems- und Schleuderspuren genauer ermitteln.“ Dadurch sparen die Gutachter nicht nur Zeit – was vor allem bei einer Autobahnvollsperrung wichtig ist. Die Fotos sind auch vor Gericht hilfreich. „Anhand der Bilder kann man den Unfallhergang viel besser erklären“, so Vogt. Obwohl einige der Teilnehmer schon länger Drohnen fliegen, lernen sie beim Kurs viel Neues dazu. Beim mehrstündigen Theorieteil am Vormittag geht Pascual-König umfänglich auf alle wichtigen Themen ein: Von der Luftraumstruktur in Deutschland über die neue Drohnenverordnung bis hin zum Zivilrecht. Hinterher weiß jeder Teilnehmer genau, was er eigentlich darf – und was nicht.

Schwebend über den Weinbergen

Für die Praxisübung am Nachmittag herrschen optimale Flugbedingungen – blauer Himmel, Sonne, kaum Wind. Deshalb legt Kursleiter Pascual-König das Training nach Prüfung der Voraussetzungen spontan von der Halle in die umliegenden Weinberge. Bevor die Quadrocopter starten dürfen, gibt er einweisende Sicherheitstipps: „Stellt die Drohne immer so auf, dass sie mit der Front von euch weg zeigt. Denn reflexartig legt man den Steuerhebel nach vorne und im dümmsten Fall fliegt ihr euch dabei ins Gesicht.“

Vor dem Start geht Kursleiter Markus Pascual-König mit den Teilnehmern die wichtigsten Sicherheitsregeln durch. Foto: Jean-Claude Winkler

Nun darf jeder einmal an die Steuereinheit. Das grundlegende Handling ist erstmal sehr einfach: Nach dem Start hält sich die Drohne selbstständig in der Luft – lenken nach links, rechts, oben und unten ist auch für Anfänger nicht schwer. Kompliziert wird es allerdings, wenn man bestimmte Manöver fliegen oder ein bewegliches Objekt verfolgen will. „Für die Teilnehmer, die vor allem praktisch richtig in die Tiefe gehen wollen, bieten wir noch ein zweitägiges Praxis-Camp an“, so Pascual-König.

Kunstflüge müssen die Unfallanalytiker mit Ihren Multicoptern nicht vollführen, viel wichtiger ist für sie, die rechtliche Lage zu kennen. Wo darf die Drohne starten und wo nicht? Wie bei dem fiktiven Szenario am Münchener Flughafen. Die richtige Antwort lautet hier übrigens: Der Drohnen-Start muss mit der Flugkontrollstelle abgestimmt werden und ein ständige Erreichbarkeit des Steuerers über Flugfunk muss gewährleistet sein. Dann würde auch dem Start in der „Verbotszone“ nichts mehr im Wege stehen.

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