Kindersitze: So fährt Ihr Kind sicher mit

Ein Kindersitz erhöht die Sicherheit der jungen Mitfahrer im Auto enorm. In Deutschland besteht eine Kindersitzpflicht für Kinder bis zwölf Jahre oder einer Größe bis 1,50 Meter. Acht Tipps zum Kauf und Handling.

Babys fahren rückwärts. Foto: Fotolia – luuuusa

1. Achten Sie auf die Richtlinie ECE-R:

Rückhaltevorrichtungen für das Auto müssen in Deutschland der Prüfnorm ECE-R 44/03 oder 44/04 entsprechen. Bei dieser Prüfnorm werden die Sitze nach dem Gewicht des Kindes unterteilt. Die neuere Prüfnorm ECE-R 129 unterteilt die Sitze hauptsächlich nach der Größe des kleinen Passagiers. Sie gilt mittlerweile in mehr als 60 Ländern und soll langfristig andere Normen ablösen.

2. Lassen Sie Ihr Kind Probe sitzen:

Da der Sitz dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechen muss, empfehlen Experten, Kinder beim Kauf mitzunehmen und Probe sitzen zu lassen. Wer auch längere Reisen stressfrei überstehen will, sollte sich wohlfühlen.

Das Kind sollte sich im Kindersitz wohlfühlen. Foto: Fotolia – ArtFamily

3. Testen Sie den Sitz in Ihrem Auto:

Nicht jeder Sitz passt optimal zu jedem Auto. Auch hier gilt es, den Sitz im Fahrzeug auszuprobieren, da bei jedem Kraftfahrzeug die Gurtlänge oder die Gestaltung des Sitzes variieren können.

4. So montieren Sie Ihren Kindersitz:

Der Sitz sollte einfach im Auto zu montieren sein. Praktisch sind Sitzverankerungen nach dem ISOFIX-System, das in vielen modernen Autos installiert ist. Bei einem Frontalunfall gilt es als besonders sicher. In älteren Modellen dient der Drei-Punkt-Gurt als Sicherungssystem. Damit lassen sich Sitze sowohl auf der Rückbank als auch auf dem Beifahrersitz montieren. Achtung: Wird eine Babyschale auf dem Beifahrersitz angebracht, muss der Airbag deaktiviert werden. Immer gilt jedoch, die Anweisungen des Herstellers zu befolgen.

Für Kinder bis zirka vier Jahren oder 18 Kilogramm Gewicht empfehlen Experten auch Reboard-Sitze. Bei einem Frontalunfall wird das Kind bei diesem Sitz nicht wie bei einem vorwärts gerichteten Sitz nach vorn in den Gurt geschleudert. Durch die Sitzposition gegen die Fahrtrichtung werden Kopf, Nacken und Wirbelsäule geschont. Da bei einem Kind der Kopf im Vergleich zum Oberkörper relativ schwer ist, die Nackenmuskulatur noch nicht komplett ausprägt ist, können schwere Schäden vermieden werden.

Wichtig: Der Airbag muss deaktiviert werden, wenn das Kind als Beifahrer mitfährt.

5. So finden Sie die passende Größe:

Die Passgröße des Sitzes richtet sich nach der Gewicht, Größe und Alter des Kindes. Nach der Prüfnorm ECE-R 44/03 oder 44/04 werden folgende Gewichtsklassen unterteilt:

Gruppe 0: von Geburt bis 10 Kilogramm

Gruppe 0+: von Geburt bis 13 Kilogramm

Gruppe 1: von 9 bis 18 Kilogramm.

Gruppe 2: von 15 bis 25 Kilogramm.

Gruppe 3: von 22 bis 36 Kilogramm.

2013 trat zudem die Prüfnorm ECE-R 129 in Kraft, die sich an der Größe des Kindes und dem Maximalgewicht orientiert. Kinder sollen nach dieser Norm bis 15 Monate zwingend rückwärts transportiert werden. „Damit wird ein zu früher Wechsel auf vorwärtsgerichtete Kindersitze verhindert. Der Kopf ist bei Babies und Kleinkindern im Vergleich zum restlichen Körper relativ schwer, zudem ist die Nackenmuskulatur noch nicht voll ausgeprägt. Ein rückwärtsgerichteter Kindersitz bietet deshalb einen optimalen Schutz für die Kleinsten“, sagt Dipl.-Ing. Ives Deul von der Prüfgesellschaft DEKRA. Zudem wurde mit der Prüfnorm ECE-R 129 ein Seitenaufpralltest eingeführt, der die Sicherheit zusätzlich verbessert.

Ein Beispiel für ein Label mit dieser Prüfnorm weist folgendes aus: 40 – 105 cm / ≤ 18 kg (von Geburt bis zirka vier Jahre). Die Größenangabe in Zentimetern soll die Wahl eines geeigneten Kindersitzes beim Kauf vereinfachen.

 Wichtig: An jedem Kindersitz lässt sich anhand des Prüfsiegels ablesen, ob die Normen erfüllt sind und um welche Klasse es sich handelt.

6. Welches Modell für welche Größe?

Grundsätzlich kann man je nach Größe des Kindes zwischen drei verschiedenen Modellen wählen: Babyschale, Kindersitz oder Kindersitzerhöhung.

Die Babyschale ist für Babys bis maximal 18 Monate bzw. zirka 13 Kilogramm vorgesehen. Sie werden immer entgegen der Fahrtrichtung platziert. Wichtig: den Airbag ausschalten! Beim Kindersitz für Kinder bis etwa vier Jahren oder 18 Kilogramm sind auch sogenannte Reboard-Sitze im Angebot. Hier sitzt das Kind wie bei der Babyschale entgegen der Fahrtrichtung. Der Vorteil dieser Sitze liegt darin, dass beim Aufprall die Wirbelsäule abgestützt wird und der Oberkörper nicht nach vorn in den Gurt geschleudert wird. Die Belastungen sind bei einem Frontalunfall laut Experten am geringsten. Sitzt das Kinde auf dem Beifahrersitz gilt auch hier: Airbag aus! Die Sitzerhöhung sollte erst zum Einsatz kommen, wenn das Kind 125 Zentimeter groß ist. Allerdings ist hier der Kopf des Kindes nicht gut geschützt. Zudem besteht beim Seitenaufprall nur unzureichender Schutz.

In diesem Modell von Volvo sind die Sitzerhöhungen in die Rückbank integriert. Foto: Volvo

7. Wie gut sind gebrauchte Kindersitze?

Wer einen gebrauchten Kindersitz verwendet, läuft Gefahr, dass das Kind bei einem Unfall nicht optimal geschützt oder gar zusätzlich verletzt wird, warnen die Sachverständigen von DEKRA. „Ein Kindersitz aus einem Unfallwagen kann äußerlich noch einwandfrei aussehen, aber innen gefährliche Brüche oder Risse aufweisen“, warnt Ralf Ambos, Testingenieur im DEKRA Technology Center in Klettwitz. Man sollte also lieber die Hände weglassen von Sitzen, deren Herkunft und Geschichte ungewiss ist.

Zudem kommt bei älteren Sitzen das Risiko hinzu, dass Kunststoff durch Wärme und Sonneneinstrahlung altern und spröde werden kann. Im Ernstfall verschlechtert das die Fähigkeit, Energie zu absorbieren, und verliert somit seine Schutzwirkung. Zudem kann der Sitz bei einem Unfall leichter aufbrechen. Das Kind kann sich an Kanten schwer verletzen.

Finger ganz weg gilt bei Sitzen, die bereits Brüche, starken Verschleiß oder sonstige Beschädigungen aufweisen. „Ein neuer Sitz hat die Qualitätssicherung des Herstellers durchlaufen und mit Sicherheit keine Vorschäden“, sagt Ambos. Außerdem erfüllt ein neuer Sitz in der Regel die neuesten Sicherheitsstandards.

8. Sichern Sie Ihr Kind richtig – sonst drohen Strafen!

Da der Kindersitz in der Straßenverkehrsordnung Paragraf 21, Absatz 1a vorgeschrieben ist, drohen Bußgelder und Strafen, fährt ein Kind nicht richtig oder gar nicht gesichert im Fahrzeug mit. Wer ein Kind ungesichert mitnimmt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen und einem Punkt in Flensburg. Bei mehreren Kindern werden 70 Euro samt Punkt in Flensburg fällig.

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