Vorsicht bei Stillstand: Das ist im Stau verboten

Besonders zum Ende der Ferien gibt es in ganz Deutschland regelmäßig lange Staus. Doch Vorsicht: Bestimmte Regeln gelten auch bei stehendem Verkehr.

Im Stau aus dem Auto aussteigen ist verboten – eine Rettungsgasse sollte dagegen unbedingt gebildet werden. Foto: Matthias Rathmann

Bei einem Stau auf der Autobahn dürfen die Autoinsassen nicht aussteigen. Lediglich um einen Unfall abzusichern, darf das Fahrzeug verlassen werden. Wickeln oder zur Toilette gehen sind keine erlaubten Ausnahmen! Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss zehn Euro Bußgeld zahlen.

Bleibt das Auto mit einer Panne auf dem Standstreifen liegen, sollten alle aussteigenden Insassen Warnwesten tragen und sich hinter die Leitplanke begeben. Beim Aufstellen des Warndreiecks muss auf die hohe Geschwindigkeit auf Autobahnen geachtet werden. Daher sollte das Warndreieck mindestens 200 Meter vor dem Fahrzeug aufgestellt werden.

Auf dem Standstreifen und auf der Autobahn darf nicht gehalten werden, um eine Pause zu machen. Der Standstreifen ist nur für Pannenfahrzeuge da. Wer unerlaubterweise auf dem Standstreifen hält zahlt 30 Euro, für Parken werden sogar 70 Euro fällig. Wird der Standstreifen benutzt, um zur nächsten Autobahnausfahrt oder einem Rastplatz zu gelangen, kann das mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt bestraft werden.

Im Stau telefonieren ist nur erlaubt, wenn der Motor ausgeschaltet ist, sonst drohen 60 Euro und ein Punkt. Rechts überholen dürfen Sie nur, wenn der Verkehr auf den linken Spuren steht oder langsamer als 60 km/h ist.

Stockt der Verkehr, sollte unbedingt sofort eine Rettungsgasse gebildet werden. „Bei der Rettungsgasse geht es nicht nur um Rücksichtnahme und Höflichkeit. Wir alle sind vielmehr verpflichtet, sie freizuhalten, wenn der Verkehr auf Autobahnen oder auf zwei- und mehrstreifigen Außerortsstraßen stockt oder steht,“ sagt Jens König, Leiter der DEKRA Unfallforschung.

Doch wo genau wird die Rettungsgasse gebildet? Bei zweispurigen Straßen wird die Rettungsgasse in der Mitte gebildet. Bei mehrspurigen Straßen muss die Gasse zwischen der Spur ganz links und der daneben liegenden freigelassen werden.

Stehen die Autos erst mal Stoßstange an Stoßstange, ist es meistens zu spät um noch eine Rettungsgasse zu bilden. Den Autos bleiben dann nicht genug Rangiermöglichkeiten.

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