Hoch hinaus bei der Kran-Prüfung

Ein Kran leistet Schwerstarbeit in hoher Frequenz bei langen Laufzeiten. Darum ist die DEKRA Kran-Prüfung unverzichtbar.

Kran-Prüfung

Schlüsselstelle: Die Prüfung des großen Drehkranzes. (Bild: DEKRA)

Treppen oder auch Stufen können Eberhard Lange so schnell nichts anhaben. Der 67-jährige Kran-Prüfer ist fit wie ein Turnschuh und beweist Kondition, als er am Datteln-Hamm-Kanal in Hamm eine 32 Meter hohe Anlage besteigt. Richtig muss es übrigens Portal-Einfachlenker-Wipp-Drehkran heißen. Diesen Hafenkran mit einem Eigengewicht von gut 110 Tonnen, der früher einmal in Bergkamen gestanden hat, kennt er bereits seit Anfang der 1980er-Jahre. So lange ist Lange schon im Geschäft. „Er kann mit seinem Ausleger bis zu acht Tonnen heben. Und ein erfahrener Kranfahrer schafft es problemlos, mit ihm bis zu eintausend Tonnen am Tag zu bewegen“, erzählt Lange, der seit 37 Jahren für DEKRA Krane im Ruhrgebiet und im Münsterland untersucht.

Manchmal fährt er im Kundenauftrag sogar bis an die Küste. Erst kürzlich war Lange dort an einer Windkraftanlage und prüfte in 110 Meter Höhe die Wippspitze eines Raupenkrans. Was für Laien abenteuerlich klingt und nicht gerade ungefährlich anmutet, ist für den Experten reine Routine. Lange macht um sich und seine verantwortungsvolle Aufgabe nicht viel Aufhebens. Trotzdem sind seine Bewegungen wohl überlegt. „Man muss seine Augen und Ohren überall haben. Ein Sturz kann tödlich enden“, mahnt er beim Besteigen des Hafenkrans.

Obwohl er schon vor zwei Jahren pensioniert wurde, arbeitet Lange noch immer für das Hammer Büro der Dortmunder DEKRA Niederlassung. Ihm gefällt das Gefühl, gebraucht zu werden. Denn ermächtigte Kran-Sachverständige sind rar. Bundesweit arbeiten für DEKRA gerade einmal etwa 60 Ingenieure in diesem Bereich und Nachwuchs ist immer willkommen.

Seinem Sohn Mark brauchte Lange das nicht zu sagen. Der 26-jährige Maschinenbau-Ingenieur begleitet ihn seit einem Vierteljahr auf Schritt und Tritt und wird eines Tages in die Fußstapfen des Vaters treten.

Verantwortungsvolles Personal ist ein entscheidender Vorteil

Die Männer auf dem Hafengelände begegnen Eberhard Lange mit viel Respekt. Lange ist ein von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ermächtigter Kran-Sachverständiger, dessen Urteil Gewicht hat. Einmal im Jahr untersucht er den Hafenkran im Auftrag des Betreibers und entscheidet darüber, ob das Prüfsiegel erteilt wird oder nicht. „Ich kann zwar keine Anlage stilllegen, doch durch Meldung an die BG dafür sorgen, dass dieser Schritt eingeleitet wird“, so der Sachverständige.

Bei dieser Krananlage, die er gemäß der Rechts- und Prüfgrundlagen kontrolliert, hat er ein gutes Gefühl: „Der Hafenkran wird regelmäßig zustandsbezogen gewartet und ist auch nur durch einen Kranfahrer besetzt. Das sind meistens optimale Voraussetzungen dafür, dass der Zustand ordnungsgemäß ist. Anders ist es, wenn das Personal ständig wechselt und sich niemand für den Kran verantwortlich fühlt.“

Krane in dieser Größenordnung bedeuten für ihre Eigentümer immer eine Millionen-Investition. Und selbst ihr vorübergehender Stillstand hat gravierende Folgen. Doch davon lässt sich der erfahrene Prüfingenieur bei den Funktions- und Sichtungsprüfungen nicht beeindrucken. Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden. Denn schon kleinste Verschleißerscheinungen an einzelnen Kran-Komponenten können potenzielle Gefährdungen von Menschen bedeuten.

Konsequent begutachtet Lange alle elektrischen und mechanischen Funktionen sämtlicher Bauteile des Kranes und führt genauestens Protokoll. Dazu gehört auch das Messen und Bewerten von Verschleißteilen. Das Ergebnis wird im Prüfbericht dokumentiert und dem Kunden ausgehändigt. Anhand von Langes Feststellungen sind eventuelle Mängel durch den Betreiber zielsicher zu beheben.

Nach der Prüfung des Hafenkranes steht noch ein Fahrzeugkran auf dem Programm. Diesmal handelt es sich um einen Auslegerkran mit Knickausleger, wie er vor allem von Dachdeckern eingesetzt wird. In der Lkw-Klasse bis 7,49 Tonnen ist diese Bauform sehr beliebt. Der gesamte Ausleger ist aus Aluminium gefertigt und erreicht eine maximale Hakenhöhe von stolzen 32 Metern.

Solche Krane sind alle vier Jahre und ab dem zwölften Jahr sogar jährlich zu prüfen. Dabei ist der Fahrzeugkran nicht nur auf Standsicherheit im gesamten Schwenkbereich, sondern auch in den jeweiligen Rüstzuständen des Auslegers auf Bauteilefestigkeit zu untersuchen. Schließlich darf hier nichts versagen, was zu einem Unfall oder gar zum Umstürzen führen könnte. Die Kran-Prüfung bedeutet also technische Sicherheit für den Kranbetreiber und damit in jedem Fall ein gutes Gefühl.

Verwandte Artikel
 
Magazin-Themen
 
Newsletter
 
 
- DEKRA solutions - Kundenmagazin