Atemschutzmasken im Test
Die Corona-Pandemie hält die Welt in Atem. Schutz vor Corona-Viren bieten Atemschutzmasken. DEKRA nimmt sie im größten europäischen Prüflabor für Masken in Essen genau unter die Lupe.

Im DEKRA Labor in Essen werden FFP-Atemschutzmasken getestet. Foto: Thomas Kienzle
Der Ruf nach Masken war zu Beginn der Coronakrise laut. Auf Empfehlung der EU-Kommission hatte die Marktaufsichtsbehörde den Weg für einen Corona-Pandemie-Atemschutzmasken-(CPA-)Schnelltest frei gemacht. Ausnahmsweise kamen zu Beginn der Pandemie in Deutschland Masken auf den Markt, die nicht das EU-Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hatten. Ziel war es, Engpässe zu vermeiden. Hersteller und Importeure sollten in der ersten Phase der Corona-Pandemie Schutzmasken mit einem Mindestmaß an Sicherheit auf den Markt bringen können. DEKRA hat in seinem Speziallabor Masken auf Basis dieses anerkannten Schnelltests geprüft. Von März bis September nahm die Expertenorganisation Produkte von 1.500 Herstellern ins Visier. 80 Prozent der getesteten Masken hielten den Prüfkriterien nicht stand und hätten laut DEKRA nicht in den Verkauf kommen dürfen. Die Expertenorganisation geht davon aus, dass momentan acht Milliarden Masken in Deutschland im Umlauf sind, aber nur vier Milliarden getestet wurden.
Seit dem 1. Oktober 2020 ist der CPA-Schnelltest nach dem Beschluss der Marktüberwachungsbehörde nicht mehr möglich. Seit diesem Zeitpunkt sind nur noch FFP-Masken marktfähig, die das aufwendige EU-Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen haben und das erforderliche CE-Kennzeichen tragen. Im DEKRA Prüflabor nehmen Experten FFP2- und FFP3-Masken genau unter die Lupe.
Waren vor der Pandemie pro Jahr drei bis vier Maskenfabrikate nach der EN 149 getestet worden, stieg die Zahl auf bis zu 30 Fabrikate pro Monat. Und die Nachfrage nach Tests ist groß. Mittlerweile arbeitet DEKRA im Dreischichtbetrieb, und drei weitere Prüflabore in Stuttgart, Dresden und Bochum sind bei Teilprüfungen im Bereich der Maskentests involviert.
Eine Prüfrunde dauert im Idealfall eineinhalb Wochen
Das Verfahren für den CPA-Schnelltest dauerte circa dreieinhalb Tage. Für ein komplettes Zulassungsverfahren einer FFP2-Maske setzt DEKRA in „normalen Zeiten“ 150 Stunden an. „Da wir aber auf Schichtbetrieb umgestellt haben, schaffen wir eine Prüfrunde momentan im Idealfall in eineinhalb Wochen“, erklärt Jörg-Timm Kilisch, Geschäftsführer DEKRA Testing & Certification. Ein wichtiges Kriterium ist die Durchlassprüfung. Da es unterschiedliche Schutzklassen gibt, sind auch die Grenzwerte bei der Durchlässigkeit von Aerosolen verschieden. Bei einer FFP1-Maske liegt der Grenzwert bei 20 Prozent. Weniger als sechs Prozent sind es bei einer FFP2-Maske. Eine FFP3-Maske darf weniger als ein Prozent Aerosole in beide Richtungen hindurchlassen.

Jörg-Timm Kilisch, Geschäftsführer DEKRA Testing & Certifikation. Foto: Thomas Kienzle
Drei Fragen an Jörg-Timm Kilisch, Geschäftsführer DEKRA Testing & Certification
Herr Kilisch, dürfen sogenannte CPA-Schutzmasken, die durch das beschleunigte Testverfahren zwischen März und Ende September 2020 auf den Markt gelangt sind, weiter vertrieben und eingesetzt werden?
Corona-Pandemie-Atemschutzmasken sind nach wie vor bis zum Ende des Ablaufdatums für den genannten Einsatzzweck – auch für Arbeitgeber – sicher und gemäß Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) marktfähig. Der Händler weist dies mit einem Prüfbericht des anerkannten Testinstituts und einer Bescheinigung der Marktfähigkeit durch die Marktaufsichtsbehörde nach. Den größten Fremd- und Selbstschutz für den Träger bietet davon abgesehen eine FFP2-Maske.
Woran erkennt man eine marktfähige FFP2- oder FFP3-Schutzmaske?
FFP2- und FFP3-Schutzmasken tragen eine CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Kennnummer. Bei DEKRA ist es zum Beispiel CE 0158. Sie haben das EU-Konformitätsbewertungsverfahren nach PSA-VO (EU 2016/425) durchlaufen und erfüllen die Anforderungen der EU-Norm EN 149.
Wie kann ein Arbeitgeber sicherstellen, dass FFP2- oder FFP3-Masken für seine Mitarbeiter den gesetzlichen Anforderungen entsprechen?
Der Händler, Importeur oder Hersteller muss den Nachweis erbringen, dass das FFP-Maskenmodell erfolgreich das EU-Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat – also CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung. Im Idealfall kann er die EU-Baumusterprüfbescheinigung des anerkannten Prüfinstituts vorweisen.
CE-Kennzeichnung: FFP-Atemschutzmasken tragen das CE-Kennzeichen, wenn sie das Konformitätsbewertungsverfahren nach PSA-VO (EU 2016/425) durchlaufen haben und den Anforderungen der Prüfvorgaben der Europäischen Norm (EN) 149 entsprechen. Geprüft werden unter anderem die Filterleistung und der Dichtsicht der Maske. Die Prüf- und Zertifizierungsstelle wird durch die vierstellige Ziffer hinter dem CE gekennzeichnet. Von DEKRA geprüfte Masken tragen die Kennzeichnung CE 0158.
N95-Kennzeichnung: Dieser Standard erfüllt die Vorgaben der Luftfiltrationsbewertung des US-amerikanischen National Institute for Occupational Safety and Health (NIOSH). Dies bedeutet, dass mindestens 95 Prozent der in der Luft befindlichen Partikel gefiltert werden müssen. Der Buchstabe N zeigt an, dass die Maske im Gegensatz zur P95-Maske nicht beständig gegenüber öligen Aerosolen ist.
P2-Kennzeichnung: Die AS/NZS 1716-2012 Respiratory protective devices ist eine gemeinsame Norm Australiens und Neuseelands. Sie entspricht im Wesentlichen den Anforderungen an FFP2-Masken. Nach dieser Norm produzierte Masken müssen auf der Maske oder auf der Verpackung entsprechend gekennzeichnet werden.