Corona-Schutz aus dem DEKRA Labor
Eine vereinfachte Prüfung soll dabei helfen, den Bedarf an Corona-Schutzmasken schneller zu decken. Das Labor der DEKRA Testing & Certification in Essen unterstützt Produzenten durch den neuen Masken-Schnelltest.

DEKRA hilft dabei, während der Corona-Krise zusätzliche Schutzmasken bereitzustellen. Foto: DEKRA
Corona-Schutzmasken sind weltweit knapp, und der Bedarf ist riesig. Bereits Anfang März zeigte sich die WHO besorgt über den Mangel an persönlicher Schutzausrüstung, die weltweit das Gesundheitspersonal gefährdet, und rief Industrie und Regierungen zu einer erhöhten Produktion auf.
Um den Bedarf an Schutzmasken schnellstmöglich decken zu können, hilft DEKRA dabei, zusätzliche Schutzmasken auf dem deutschen Markt bereitzustellen. Dies soll durch einen neu erstellten Prüfgrundsatz für Corona-Schutzmasken geschehen. DEKRA Testing & Certification in Essen ist eines von drei Laboren in Deutschland, die geeignet sind, nach dem neuen Grundsatz zu prüfen. Das Ziel ist es, Schutzmasken, die bislang nicht das erforderliche CE-Kennzeichen tragen können, mit gezielten Tests im Kampf gegen das Corona-Virus verfügbar zu machen.
Auf Empfehlung der EU-Kommission (2020/403) vom 13. März 2020 können die Marktaufsichtbehörden vereinfachte Verfahren für die Beschaffung von so genannten Corona-Masken definieren. Durch das Schnellverfahren sollen technisch taugliche Masken von den Marktaufsichtsbehörden zur Bereitstellung genehmigt werden können. Das heißt, Masken, die bislang nicht den aufwändigen Prozess des gemäß PSA-VO (EU 2016/425) erforderlichen EU-Konformitätsbewertungsverfahrens durchlaufen haben, können ausnahmsweise dem deutschen Markt verfügbar gemacht werden.
DEKRA prüft bereits die ersten Muster
DEKRA Testing & Certification mit ihrem Speziallabor in Essen ist eine der beiden Stellen, die in Deutschland als notifizierte Stellen für Atemschutzmasken (FFP-Masken) anerkannt sind. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS), München, hat jetzt DEKRA und das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) aufgefordert, einen verkürzten Prüfgrundsatz zu erstellen. Das Ziel ist, ein schnelles Verfahren zu schaffen, das eine technische Aussage über den Schutz vor Corona-Viren erlaubt und von der Marktaufsichtsbehörde akzeptiert wird.
DEKRA prüft bereits die ersten Muster mit dem erarbeiteten Prüfgrundsatz im Labor in Essen. DEKRA tritt dabei nicht als zertifizierende Stelle auf, sondern fertigt einen Prüfbericht und bestätigt die Übereinstimmung mit dem Prüfgrundsatz, unabhängig von Standards oder der PSA-Verordnung.
Welche Schutzmasken gibt es und inwieweit schützen sie vor einer Infektion?

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Mund-Nase-Schutz (MNS):
Diese Maske schützt vor dem Durchdringen von Flüssigkeitsspritzern. Das Tragen ist laut Robert Koch Institut (RKI) sinnvoll zum Schutz von Mitmenschen, wenn man selbst hustet oder niest. Wichtig hierbei ist, dass sie enganliegend getragen werden müssen. Zudem ist dringend zu beachten, weiterhin einen Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern zu wahren sowie die Händehygiene zu beachten. Die Infektionsgefahr wird für Menschen, die MNS tragen, laut RKI nicht signifikant verringert. Die Maske dichtet nicht ab und muss nach jedem Einsatz entsorgt werden.

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Atemschutzmaske/FFP („filtering face piece”)-Maske:
Atemschutzmasken oder FFP-Masken sind sogenannte Halbmasken, die Nase und Mund bedecken. Diese Masken schützen vor partikelförmigen Schadstoffen wie Staub, Rauch und Aerosol. Sie sind in den Schutzstufen FFP1, FFP2 und FFP3 erhältlich und nach EN149:2001+A1:2009 europaweit normiert. Laut WHO und RKI sollten sie aktuell nur von Ärzten und medizinischem Pflegepersonal getragen werden – dabei mindestens Schutzkasse 2, da man erst ab dieser Stufe vor Tröpfchen und Aerosolen geschützt ist, durch die SARS-CoV-2 übertragen wird. Die FFP-Masken können je nach Klassifizierung länger getragen werden oder sind zur Wiederverwendung geeignet.