Eine Sache der Balance

Mit den E-Scootern kommen neue Mobilitätsmöglichkeiten, aber auch neue Risiken auf die Straße. Worauf Sie als Nutzer achten sollten.

Durch den E-Scooter-Verleih könnten die Lücken im öffentlichen Verkehrsnetz geschlossen werden. Foto: Dennis Lewczenko

Durch den E-Scooter-Verleih könnten die Lücken im öffentlichen Verkehrsnetz geschlossen werden. Foto: Dennis Lewczenko

Stadtregierungen sehen in der Micromobility ein wichtiges Mittel, um zukunftsorientierte Mobilitätskonzepte umzusetzen. Durch den E-Scooter-Verleih könnten die Lücken im öffentlichen Verkehrsnetz geschlossen und eine nahtlose Fortbewegung ermöglicht werden. Andererseits bringen die Fahrzeuge auch neue Risiken mit sich. Ob sie sich tatsächlich dauerhaft durchsetzen, wird nicht zuletzt von den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Sicherheitsstandards abhängen.

Vor allem für Kurzstrecken scheinen die Elektrokleinstfahrzeuge ein ideales Verkehrsmittel zu sein: schneller als zu Fuß, kraftsparender als mit dem Fahrrad und unabhängig von den öffentlichen Verkehrsmitteln – Distanzen von wenigen Kilometern sind im Nu geschafft. Doch neu ist die Idee nicht. 1916 war die Londoner Aktivistin Lady Florence Norman eine der Ersten, die einen motorisierten Tretroller fuhr. Nach dem Zweiten Weltkrieg vom Auto verdrängt, ist er jetzt wieder da: handlicher, moderner und mit elektrischem Antrieb.

35 Prozent der verletzten E-Scooter-Fahrer erlitten Knochenfrakturen
37 Prozent der Unfallopfer waren mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs

Die Integration der E-Scooter in die Verkehrssysteme der Gegenwart hat allerdings Tücken. Diverse Studien, die die National League of Cities (NLC) in den USA durchgeführt hat, ergaben, dass es an Infrastruktur für die neuen Verkehrsteilnehmer mangelt. Zudem sei das Verhalten der E-Scooter-Nutzer, die unbefugt Gehsteige befahren und selten Helm tragen, problematisch, weil sie sich und andere Verkehrsteilnehmer und Fußgänger gefährdeten. Diesen Umgang mit den vor allem als Leihfahrzeug genutzten E-Rollern erklärt die NLC mit der mangelnden Vertrautheit mit der Technik und mit den örtlichen Nutzungsregelungen. In der Unfallstudie, die Austin Public Health für die Stadt Austin kurz nach der Einführung der E-Scooter in Auftrag gegeben hatte, wird der Mangel an Erfahrung als Unfallursache besonders deutlich: Zwei Drittel der Unfallopfer waren Fahranfänger. Knapp die Hälfte der Verunfallten erlitt Kopfverletzungen.

Vernetzt: App des Verleihers downloaden, registrieren und E-Scooter am gewünschten Standort per Scan des QR-Codes anmieten. Foto: Dennis LewczenkoAusstattung: Eine von zwei voneinander unabhängigen Bremsen, Klingel sowie der Gashebel sind ergonomisch angeordnet. Foto: Dennis LewczenkoSicherheit: Die Füße sollten leicht schräg zur Fahrtrichtung positioniert sein, um auf dem E-Scooter eine bessere Balance zu haben. Foto: Dennis Lewczenko

Individuelle Regelung

Die Problematik zeigt sich auch in europäischen Städten, wo sich Unfälle und Beschwerden von Verkehrs­teilnehmern häufen. In Wien gab es im vierten Quartal 2018 an die 200 Unfälle mit E-Scootern. Laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit ­Österreich sind die größten Unfallrisiken Kollisionen mit Gehsteigkanten, Abbiegen, Übersehenwerden durch andere Verkehrsteilnehmer sowie Spurrillen. Die technischen Sicherheitsstandards sowie die Nutzungsvorschriften sind bis dato länder- und sogar städtespezifisch geregelt. In Österreich und der Schweiz sind E-Scooter per Gesetz mit Fahrrädern gleichgesetzt. In Madrid dürfen Elektroroller nur auf Radwegen genutzt werden. In der brasilianischen Metro­pole São Paolo hat die Stadtregierung kurz nach dem Marktstart unter anderem die Helmpflicht eingeführt. Im New Yorker Stadtteil Manhattan sind die E-Scooter ganz verboten. Um weltweit einheitliche Anforderungen an Hersteller und Nutzer von Elek­trokleinstfahrzeugen zu entwickeln, wurde ein technisches Komitee der Internationalen elektrotechnischen Standardisierungsorganisation (IEC) ins Leben gerufen, das ab Herbst 2019 tagen soll.

Ausstattung beachten

In Deutschland liegt es an den Herstellern, die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für ihre Fabrikate beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu beantragen. Die E-Scooter gelten in Deutschland als Kraftfahrzeuge, deshalb besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht für Modelle, die schneller als 6 km/h fahren können. Zugelassen sind Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und einer Motorleistung von bis zu 600 Watt. Zur Pflichtausstattung zählen Klingel, Scheinwerfer, Schlussleuchte, Rückstrahler und Seitenreflektoren sowie zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen. Es besteht keine Helmpflicht.

Die Verkehrsvorschriften sowie die Ausstattung von E-Scootern sind international nicht einheitlich geregelt. Foto: Dennis Lewczenko

Die Verkehrsvorschriften sowie die Ausstattung von E-Scootern sind international nicht einheitlich geregelt. Foto: Dennis Lewczenko

Wer den Kauf eines E-Scooters plant, sollte allerdings noch weitere technische Aspekte bedenken. So fiel in Wien auf, dass auf das Handsignal beim Abbiegen nach rechts verzichtet wird – weil auch der Gashebel rechts ist. „Wenn man mit 20 km/h vom Gas geht, kann das eine abrupte Bremswirkung haben“, erklärt DEKRA Unfallforscher Luigi Ancona. Er empfiehlt einen Blinker, auch weil es bei instabilem Rollverhalten grundsätzlich riskant ist, die Hand von der Lenkstange zu nehmen.

„Zu den technischen Schwachstellen von E-Scootern zählen die Reifen. Vollgummi ist wartungsfrei, aber kompensiert Unebenheiten kaum. Ballonreifen wirken dämpfend, aber können auch einen Platten bekommen.“
Luigi Ancona, DEKRA Unfallforschung

In der NLC-Studie gab die Hälfte der Unfallopfer an, dass der Unfall durch Unebenheiten verursacht gewesen sei. „Unebenheiten in der Straßenoberfläche und Kanten wirken wie ein Schlag auf die Lenkstange und können einen leicht aus der Balance bringen“, erläutert Ancona. Größere Reifen bieten mehr Stabilität. Zusätzliche Fahrsicherheit bringen dämpfende Ballonreifen statt harter Vollgummireifen. Abschließend betont der Experte, dass die Fahrweise eines E-Scooters nicht so intuitiv sei, wie von den Nutzern angenommen. Besonders Bremsen sei eine Sache des Fahrgefühls. Der E-Scooter wird durch Gewichtsverlagerung gesteuert. Das braucht Körperspannung, und die Füße sollten leicht schräg zur Fahrtrichtung stehen – wie auf einem Snowboard. „So hat man mehr Kraft aus den Beinen und kann den Oberkörper besser kontrollieren – vor allem beim Beschleunigen und Bremsen“, so Ancona.

Um die Risiken bei der ersten Fahrt zu reduzieren, gehen in Deutschland manche Verleiher von E-Scootern dazu über, Sicherheitskurse anzubieten. Beim First-Ride-Training sollen Bremsmanöver, Kurvenfahrt und Verhalten in Gefahrensituationen geübt werden. Auch in Schweden soll eine virtuelle Fahrschule Elektrorollerfahrern dabei helfen, mehr Sicherheitsbewusstsein zu entwickeln.

Verwandte Artikel
 
Magazin-Themen
 
Newsletter
 
 
- DEKRA solutions - Kundenmagazin