Rollen statt laufen

Jetzt startet die Elektromobilität auch auf der Kurzstrecke durch. Pendler, Hipster und Stadtmenschen fahren ab auf E-Scooter, Hoverboards und Monowheels. Sind die kleinen E-Flitzer die Lösung im urbanen Verkehrschaos?

E-Scooter: Schnell und einfach – aber auch sicher? Foto: Akaberka – Shutterstock

E-Scooter: Schnell und einfach – aber auch sicher? Foto: Akaberka – Shutterstock

Als Michael J. Fox vor fast 35 Jahren auf seinem Hoverboard durch den Film „Zurück in die Zukunft“ zischte, wollten alle so ein schwebendes Skateboard haben, um damit elegant über die verstopften Straßen zu gleiten. Seit ein paar Jahren ist es nun erhältlich. Nicht fliegend, aber immerhin rollend. Und mit ihm kamen viele Verwandte: Mono- oder Airwheels, Segways, E-Scooter und -Skateboards. Sie gehören mittlerweile in vielen Großstädten zum Straßenbild. Attraktive Leihmöglichkeiten steigern den Nutzwert weiter. Gleichzeitig steigt aber auch die Auswahl an Fail- und Crash-Compilations mit solchen Fahrzeugen auf den bekannten Videoplattformen drastisch an. Die Verkehrssicherheit im Fokus, wird aktuell in Deutschland nach Lösungen gesucht, die den Einsatz bestimmter Konzepte erlauben, gleichzeitig aber die übrigen Verkehrsteilnehmer schützen. Den Weg frei gemacht hat Deutschland seit Kurzem für E-Scooter.

Zwischen Tretroller und Einrad

Elektrische Tretroller mit Stange – E-Scooter – kurven mittlerweile am häufigsten durch viele Citys Europas. In Deutschland müssen Hersteller der schnellen Flitzer die Allgemeine Betriebserlaubnis für ihre Produkte beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen, bevor man sie auf öffentlichen Straßen sichten kann. Die Verordnung schreibt etwa vor, dass E-Scooter zwischen 6 und 20 km/h schnell sein dürfen. Sie müssen eine Lenk- oder Haltestange haben und dürfen 70 Zentimeter breit, 1,40 Meter hoch und zwei Meter lang sein. Auf die Waage dürfen sie 55 Kilogramm bringen. Zur Ausstattung gehören zwei Bremsen, Licht und eine Glocke.

Neben den technischen Anforderungen gilt es auch Verkehrsregeln zu beachten: Gehwege sind für E-Scooter in Deutschland tabu. Ihnen vorbehalten sind Radwege oder auch die Fahrbahn. Mal ein Schwätzchen halten und nebeneinander zu fahren ist nicht erlaubt. E-Scooter-Fahrer müssen einzeln und hintereinander rollen, sonst drohen 15 Euro Bußgeld. Auch auf das freihändige Fahren und ans Anhängen an ein Auto sollte man verzichten. Wer gar ohne Betriebserlaubnis unterwegs ist, zahlt 70 Euro. Fährt man ohne Licht sind 20 Euro fällig. 40 Euro kostet es, wenn der Versicherungsaufkleber fehlt. Eine Helmpflicht besteht hingegen nicht. Fahren darf man sie ab 14 Jahren.

Übrigens: Die bekannten Segways mit ihrer Lenkstange und den großen Außenrädern dürfen seit geraumer Zeit auf die Straße, wenn sie mit Versicherungskennzeichen, Licht und Klingel ausgerüstet sind und die Nutzer einen Mofaführerschein besitzen.

Hoverboard, Airwheel oder Monowheel

Hoverboard: Das Hovertrax wurde zigfach kopiert, zum Teil mit gefährlichen, überhitzenden Akkus. Foto: DenisProduction.com - shutterstock

Hoverboard: Das Hovertrax wurde zigfach kopiert, zum Teil mit gefährlichen, überhitzenden Akkus. Foto: DenisProduction.com – shutterstock

Hoverboards sind zweirädrige Fahrzeuge ohne Lenkstange. Sie bestehen aus einer Trittfläche und den beiden seitlich neben den Füßen angebrachten Rädern. Gesteuert wird dabei durch Gewichts­verlagerung. In Deutschland dürfen sie wie elektrische Skateboards nicht im öffentlichen Verkehr benutzt werden – und für verursachte Schäden der bis zu 20 km/h schnellen Boards bezahlt die ­Privathaftpflicht nicht. Wer erwischt wird, muss mit 70 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Das Gleiche gilt für Airwheels oder Monowheels. Die einrädrigen Fahrzeuge ohne Lenkstange verfügen über zwei seitlich des Rads montierte Trittflächen und lassen sich ebenfalls durch Gewichtsverlagerung steuern. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will auch Fahrzeuge ohne Lenk- und Haltestange auf die Straße lassen. Die geplante Verordnung soll regeln, wo und unter welchen Voraussetzungen diese elektrischen Kleinstfahrzeuge zum Einsatz kommen dürfen. Solange muss auf privatem Gelände gerollt werden

Einsatz in der Stadt

Segway: Zum Ninebot geschrumpft, hat sich der selbstbalancierende Einachser vom Touristenspaß zum Pendlergefährt gewandelt. Foto: ImYanis - shutterstock

Segway: Zum Ninebot geschrumpft, hat sich der selbstbalancierende Einachser vom Touristenspaß zum Pendlergefährt gewandelt. Foto: ImYanis – shutterstock

In den USA und Frankreich boomt der Verkauf. Elektrokleinstfahrzeuge gelten dort als moderne Alternative zur Fortbewegung in den mit Autos verstopften Städten. Auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sieht das so. Er lobt sie als große Chance für die urbane Mobilität, insbesondere auf der „letzten Meile“, also etwa dem Weg von der Bahn ins Büro. Für längere Strecken eignen sich der E-Scooter und seine Verwandten nicht. Eine maximale Reichweite zwischen 15 und 35 Kilometern sowie Spitzengeschwindigkeiten von 20 km/h beschränken ihren Radius auf die City. In Städten wie Paris, Moskau, Zürich, London, Wien, Stockholm, Tel Aviv und in mehr als 60 Städten der USA haben sich bereits mehrere Anbieter mit E-Scooter-Leihfahrzeugen etabliert.

USA als leidgeprüfter Vorreiter

Die zwei Seiten der neuen Mobilität haben in den USA viele am eigenen Leib erfahren. Ähnlich wie bei Leihrädern werden E-Scooter dort vielerorts einfach über eine Smartphone-App gebucht, über die der Kunde auch genau sieht, wo ein freier Roller steht. Dabei gibt es keine ­Sammelpunkte oder festen Stationen – die Kunden, vorwiegend aus der Altersgruppe der 20- bis 50-Jährigen, stellen die Roller an ihrem Zielort ab. Dieser Komfort sorgt oft für Ärger, wenn die Elektroroller tagelang dort stehen bleiben oder einfach achtlos hingeworfen werden.

Wo und wie sie im Straßenverkehr benutzt werden dürfen, ist in jeder Region unterschiedlich geregelt. So düsen die kleinen Roller in den Vereinigten Staaten und anderswo mit bis zu 30 km/h über Straßen und Radwege. Auch Österreich erlaubt E-Scooter seit 2018, dort ­gelten sie rechtlich als Fahrräder. Dennoch sausen die Kleinstfahrzeuge auch dort munter durch Fußgängerzonen, und das sorgt für kontroverse Debatten über die sichere Integration ins Mobilitätssystem: auf der Fahrbahn zu langsam und damit ein unerwartetes Hindernis, auf dem Fußweg zu schnell und damit gefährlich für die Passanten. Zu oft fehlt immer noch ein Radweg im ­Konzept.

Onewheel: Der Offroader unter den E-Minis taugt auch für grobe Feldwege. Foto: Aleksandar Todorovic - shutterstock

Onewheel: Der Offroader unter den E-Minis taugt auch für grobe Feldwege. Foto: Aleksandar Todorovic – shutterstock

Zumeist in China produziert, werden die kleinen Elektrofahrzeuge dort selbst kaum genutzt. Die individuelle Elektromobilität ist dennoch viel weiter verbreitet als im Rest der Welt. Allerdings setzen die Chinesen dabei eher auf größere elektrische Motorroller, die längst das Fahrrad oder das qualmende Zweitaktmoped abgelöst haben. Über 26 Millionen Elektroroller werden dort laut „Handelsblatt“ jährlich verkauft. Im Kampf gegen Smog subventioniert der Staat die E-Mopeds massiv. Das Glück auf zwei großen Rädern gibt es schon für umgerechnet 350 Euro. Sie schwimmen besser im Verkehr mit und erreichen trotzdem jede Adresse in der Stadt. Nur in Bus oder Bahn passen sie nicht.

Trend mit Risiken

Seit Kurzem haben die  Scooter-Verleiher Tier, Voi und Circ für ihre Fahrzeuge eine allgemeine Betriebserlaubnis erhalten. Auch die US-Giganten Lime and Bird stehen in den Startlöchern. Ob sie aus ihren Fehlern gelernt haben, muss sich allerdings noch zeigen: Die neuen ­E-Scooter sollen sicherer und länger haltbar sein. Früher brachen manche Roller während der Fahrt auseinander oder die Bremsen setzten aus. Einer Untersuchung US-amerikanischer Mediziner zufolge landeten Unfallbeteiligte mit Knochenbrüchen, Platzwunden, aber auch schweren Kopfverletzungen im Krankenhaus. Wegen Sicherheitsmängeln an den Scootern verboten kürzlich die neuseeländischen Städte Auckland und Dunedin den Einsatz der Lime-Scooter. Da klingt es absurd, dass ausgerechnet Kalifornien nun die Helmpflicht für Fahrer aufgehoben hat. Somit könnte in neuen Märkten der Fokus auf die Sicherheit ein Schlüssel dazu sein, dass der Elektrokick nicht nur wenigen Hipstern Spaß macht, sondern tatsächlich zu einer sinnvollen Ergänzung der öffentlichen Verkehrsmittel heranreifen kann.

Drei Fragen an Markus Egelhaaf

Markus Egelhaaf, DEKRA Unfallforschung. Foto: Thomas Küppers

Markus Egelhaaf, DEKRA Unfallforschung. Foto: Thomas Küppers

DEKRA solutions: Für die einen sind elektrische Kleinfahrzeuge ein wichtiger Beitrag zur Staubekämpfung in Städten, für andere sind sie eher lästig oder gar ein neues großes Sicherheitsrisiko. Wie steht die Unfallforschung dazu?

Egelhaaf: Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch für den Alltagsgebrauch geeignet. Einige Fahrzeuge haben aber durchaus das Potenzial, die eine oder andere Pkw-Fahrt überflüssig zu machen. Gerade E-Scooter mit guten Bremsen, Fahrradklingel und effektiver Beleuchtung können hier einen guten Beitrag leisten. Allerdings muss definiert sein, welche sicherheitsrelevanten Bauteile vorhanden sein müssen, wie schnell sie sein dürfen und wo sie verwendet werden dürfen. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen haben sie nichts zu suchen. Daher sind Regelungen ähnlich denen für Fahrräder und Pedelecs denkbar.

Wie steht es um die elektrische Sicherheit der Fahrzeuge und Ladegeräte?

Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass es hier zum Teil massive Probleme im Bereich der Batterien und des Batteriemanagements gegeben hat. Gerade durch minderwertige Qualität bei Hoverboards kam es zu mehreren Bränden und groß angelegten Rückrufaktionen. Hier sollte neben der obligatorischen CE-Kennzeichnung auf anerkannte unabhängige Prüfzeichen geachtet werden. Da die Fahrzeugbauteile bei häufiger Nutzung durch Vibrationen und eventuelle Stürze hohen Belastungen ausgesetzt sind, ist „Hauptsache billig“ sicher keine gute Lösung.

Wie kann die Integration in den öffentlichen Verkehrsraum funktionieren?

Es muss klar geregelt werden, welche Art von Fahrzeugen unter welchen Bedingungen für welchen Teil des Verkehrsraums zugelassen ist. Leider kann man nicht bei allen Verkehrsteilnehmern davon ausgehen, dass sie sich rücksichtsvoll gegenüber anderen verhalten. Mit bis zu 20 km/h auf Gehwegen oder durch die Fußgängerzone zu fahren, wird der Akzeptanz derartiger Fahrzeuge nicht zuträglich sein. Auch birgt die Nutzung von auf 50 km/h begrenzten Fahrbahnen große Risiken. Daher sind die besten Verkehrswege für diese Fahr­zeuge sicher Radwege und die Fahrbahnen in Tempo-30-Zonen. Ein entsprechender Ausbau derartiger Verkehrswege kommt dabei nicht nur den Klein-Elektromobilisten, sondern auch den Radfahrern zugute.

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