Autonomes Fahren: Regierung beschließt Rechtsgrundlage
Autonomes Fahren gilt als Schlüsseltechnologie zur Mobilität von morgen. Mit einem neuen Gesetz wurden jetzt erste rechtliche Grundlagen dafür geschaffen.

Autonomes Fahren muss auch rechtlich abgesichert sein. Das erste Gesetze ist jetzt in Deutschland verabschiedet worden. Zeitung lesen während der Fahrt ist demnach weiterhin nicht erlaubt. Foto: Volvo
Neben der Elektromobilität ist autonomes Fahren auf der Agenda der Fahrzeugentwickler für die Mobilität von morgen an erster Stelle. Grundlage dafür sind eine Vielzahl an Sensoren und Empfangssystemen, die bereits heute eine gewisse teilautonome Fahrweise ermöglichen. So gibt es inzwischen Stau-Assistenten, die im Berufsverehr bei Stop-an-go-Verkehr selbst bremsen, beschleunigen und die Spur halten, radarbasierte Abstandssysteme erkennen auch im dichten Nebel vorausfahrende Fahrzeuge, online vernetzte Autos tauschen sich über die Verkehrssituation und freie Parkplätze aus.
Da ein Großteil der Sensoren bereits heute für zahlreiche Sicherheits-Assistenzsysteme in den Autos verbaut ist, lässt sich damit ohne weiteres eine Funktion für autonomes Fahren integrieren. Der US-Elektropionier Tesla ist in dieser Hinsicht weit vorausgeprecht und betitelt sein Technik als „Autopilot“, während die traditionellen Pkw-Hersteller diese Systeme noch nicht reif für den Alltagseinsatz sehen.
Kollege Computer übernimmt
Mit einer neuen Regelung wird nun zumindest rechtlich ein weiterer Aspekt für autonomes Fahren abgesichert. Ende Januar verabschiedete die Bundesregierung ein Gesetz, dessen Kern die rechtliche Gleichstellung von menschlichem Fahrer und Computer ist. Automatisierte Fahrsysteme dürfen damit künftig die Fahraufgabe selbstständig übernehmen. Damit ist erstmals gesetzlich erlaubt, dass der Fahrer beim Einsatz eines solchen Systems die Hände vom Lenkrad nimmt und dem Computer das Steuer übergibt. Er muss erst dann wieder übernehmen, wenn ihn das System dazu auffordert.
Kritik an dem Gesetz kam jedoch von der Opposition auf, der die Regelungen nicht exakt genug forumliert sind. Hierbei wird sich auf einen Passus des Gesetzes bezogen, der wörtlich lautet: „Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, die Fahrzeugsteuerung unverzüglich wieder zu übernehmen, wenn er erkennt oder aufgrund offensichtlicher Umstände erkennen muss, dass die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen“.
Das bedeutet, dass der Fahrer zwar jederzeit dem Computer das Fahren überlassen darf. Gleichzeitig muss er sich bei wörtlicher Auslegung des Textes jedoch jederzeit auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren, um sofort eingreifen zu können. Gemütlich die Zeitung lesen, währen der Wagen ins Büro steuert, ist also auch künftig noch nicht erlaubt.